Der Mietvertrag ist ein normaler Mietvertrag, die Wohnkosten bestehen aus Miete und Nebenkosten, die Mietkosten sind je nach SWG unterschiedlich.
Für die Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Organisation gibt es den Pflegevertrag.
Ein Teil der Kosten wird durch die Pflegekasse übernommen (in Höhe des bestehenden Pflegegrades) - ein anderer Teil der Kosten ist privat zu tragen.
Auch eine Teil- oder eine Gesamtübernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger ist möglich (wir helfen bei der Antragstellung).
Die Pflege – und Betreuungsleistungen entsprechen den vertraglich vereinbarten Leistungen aus den oben beschriebenen Teilen.